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Führerschein-Klassen
Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung. Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen.
Zweirad Klassen
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, Mofas - maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Voraussetzung
Mindestalter 15 Jahre
Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
- Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h.
- Hubraum max. 50cm3 oder max 4kw.
- Nenndauerleistung mit anderen Verbrennungsmotoren bzw. mit ElektromotorenMax.
- 350Kg Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen.
Voraussetzung
Mindestalter 15 Jahre
Krafträder und mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kgDreirädrige kfz bis 15kw
Voraussetzung
Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Bei Vorbesitz der Klasse A1 (min. ununterbrochener Vorbesitz 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Praktische Ausbildung ohne Sonderfahrtenpflicht.
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
- auch mit Beiwagen auch mit Beiwagen
- Motorleistung von nicht mehr als 35kw und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2kw/kg
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
Bei Vorbesitz der Klasse A2 (min. ununterbrochener Vorbesitz 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Praktische Ausbildung ohne Sonderfahrtenpflicht.
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 ccm oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15kw (mindestalter 21Jahre)
Voraussetzung
24 Jahre bei direktem Zugang20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
PKW Klassen
- KFZ bis max. 3,5 t
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- fahren nur mit Begleitperson
- Anhänger mit z.G. 750 kg
- Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten
Mindestalter 17 Jahre
- KFZ bis max. 3,5 t
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger mit z.G. 750 kg
- Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten
Mindestalter 18 Jahre
- KFZ bis max. 3,5 t nur mit Automatikgetriebe
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fahren nur mit Begleitperson
- Anhänger mit z.G. 750 kg
- Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten
Mindestalter 17/18 Jahre
- KFZ der Klasse B mit Anhänger bis max. 3,5 t
Z.G. Gesamtzug max. 7,0 t (z.G. PKW 3,5 t + z.G. Anhänger 3,5 t)
Mindestalter 17/18 Jahre
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B/bF17
- KFZ der Klasse B mit Anhänger
- z.G. PKW und z.G. Anhänger über 3,5 t aber max. 4,25 t
Mindestalter 17/18 Jahre
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B/bF17
- KFZ der Klasse A1 (Kleinkrafträder mit 125cm³)
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B muss mindestens 5 Jahren sein
Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B
- KFZ bis max. 3,5 t mit Automaitk- und Schaltgetriebe
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fahren nur mit Begleitperson
- Anhänger mit z.G. 750 kg
- Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten
Mindestalter 17/18 Jahre
LKW Klassen
Leichtere LKW - Ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
- Über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz: B
Beinhaltet Klassen: -
Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
Leichtere Lastzüge
- Zugfahrzeuge der Klasse C1 (KFZ über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Zugfahrzeuge der Klasse B (KFZ bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5t zG
- Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max 12t
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz: C1
Beinhaltet Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Ausbildung und Prüfung: Praxis
Schwere LKW
- Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätze, über 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG
Voraussetzung
Mindestalter 21/18 Jahre
Vorbesitz: B
Beinhaltet Klassen: C1
Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
Schwere Lastzüge
- Kraftwagen über 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zG
Voraussetzung
Mindestalter 21/18 Jahre
Vorbesitz: C
Beinhaltet Klassen: C1E, BE,T
Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
Bus Klassen
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Voraussetzung
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz: B
Beinhaltet Klassen: -
Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG
Voraussetzung
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz: D1
Beinhaltet Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung und Prüfung: Praxis
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Voraussetzung
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz: D1
Beinhaltet Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Ausbildung und Prüfung: Praxis
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG
Voraussetzung
Mindestalter 24 Jahre
Vorbesitz: D
Beinhaltet Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1:C1E
Ausbildung und Prüfung: Praxis
Klassen L - T
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h auch mit Anhänger.
Voraussetzung
Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz: -
Beinhaltet Klassen: -
Ausbildung und Prüfung: Theorie
- Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max.40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Voraussetzung
Mindestalter 16 Jahre für bbH bis 40 km/h, 18 Jahre für bbH1) über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz: -
Beinhaltet Klassen: AM, L
Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis