Junge Frau zeigt Führerschein

Führerscheinklassen

Führerschein-Klassen

Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung. Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen.

Zweirad Klassen

Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, Mofas – maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Voraussetzung

Mindestalter 15 Jahre

AM

Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer

  • Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h.
  • Hubraum max. 50cm3 oder max 4kw.
  • Nenndauerleistung mit anderen Verbrennungsmotoren bzw. mit ElektromotorenMax.
  • 350Kg Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen.

Voraussetzung

Mindestalter 15 Jahre

A1

Krafträder und mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kgDreirädrige kfz bis 15kw

Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

A2

Bei Vorbesitz der Klasse A1 (min. ununterbrochener Vorbesitz 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Praktische Ausbildung ohne Sonderfahrtenpflicht.

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
  • auch mit Beiwagen auch mit Beiwagen 
  • Motorleistung von nicht mehr als 35kw und 
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2kw/kg

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Eingeschlossene Klasse: A1, AM

A

Bei Vorbesitz der Klasse A2 (min. ununterbrochener Vorbesitz 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Praktische Ausbildung ohne Sonderfahrtenpflicht.

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 ccm oder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen 
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15kw (mindestalter 21Jahre)

Voraussetzung

24 Jahre bei direktem Zugang20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren 

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

PKW Klassen

bF17
  • KFZ bis max. 3,5 t 
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • fahren nur mit Begleitperson 
  • Anhänger mit z.G. 750 kg 
  • Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten

Mindestalter 17 Jahre

B
  • KFZ bis max. 3,5 t 
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer 
  • Anhänger mit z.G. 750 kg 
  • Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten

Mindestalter 18 Jahre

B Automatik
  • KFZ bis max. 3,5 t nur mit Automatikgetriebe
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fahren nur mit Begleitperson
  • Anhänger mit z.G. 750 kg 
  • Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten

Mindestalter 17/18 Jahre

BE
  • KFZ der Klasse B mit Anhänger bis max. 3,5 t 
Z.G. Gesamtzug max. 7,0 t (z.G. PKW 3,5 t + z.G. Anhänger 3,5 t)

Mindestalter 17/18 Jahre

Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B/bF17

B96
  • KFZ der Klasse B mit Anhänger
  • z.G. PKW und z.G. Anhänger über 3,5 t aber max. 4,25 t

Mindestalter 17/18 Jahre

Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B/bF17

B196
  • KFZ der Klasse A1 (Kleinkrafträder mit 125cm³)
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B muss mindestens 5 Jahren sein

Mindestalter 25 Jahre

Voraussetzung Fahrerlaubnis Klasse B

B197
  • KFZ bis max. 3,5 t mit Automaitk- und Schaltgetriebe
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fahren nur mit Begleitperson
  • Anhänger mit z.G. 750 kg
  • Anhänger über z.G. 750 kg, wenn z.G. PKW und z.G. Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten

Mindestalter 17/18 Jahre

LKW Klassen

C1

Leichtere LKW – Ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

  • Über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz: B

Beinhaltet Klassen: –

Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis

C1E

Leichtere Lastzüge

  • Zugfahrzeuge der Klasse C1 (KFZ über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG
  • Zugfahrzeuge der Klasse B (KFZ bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5t zG
  • Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max 12t

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz: C1

Beinhaltet Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Ausbildung und Prüfung: Praxis

C

Schwere LKW

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätze, über 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG

Voraussetzung

Mindestalter 21/18 Jahre

Vorbesitz: B

Beinhaltet Klassen: C1

Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis

CE

Schwere Lastzüge

  • Kraftwagen über 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zG

Voraussetzung

Mindestalter 21/18 Jahre

Vorbesitz: C

Beinhaltet Klassen: C1E, BE,T

Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis

Bus Klassen

D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz: B

Beinhaltet Klassen: –

Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis

D1E

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz: D1

Beinhaltet Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung und Prüfung: Praxis

D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz: D1

Beinhaltet Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung und Prüfung: Praxis

DE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG

Voraussetzung

Mindestalter 24 Jahre

Vorbesitz: D

Beinhaltet Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1:C1E

Ausbildung und Prüfung: Praxis

Klassen L – T

L
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h auch mit Anhänger.

Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre

Vorbesitz: –

Beinhaltet Klassen: –

Ausbildung und Prüfung: Theorie

T
  • Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max.40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Voraussetzung 

Mindestalter 16 Jahre für bbH bis 40 km/h, 18 Jahre für bbH1) über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: –

Beinhaltet Klassen: AM, L

Ausbildung und Prüfung: Theorie und Praxis