Automatikregelung B197

Neue Automatikregelung B197 gültig ab 01.04.2021

Neue Regelungen für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Was ist die Klasse B197?

Grundsätzlich war es schon immer möglich, Ausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung ist es, das manuelles Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug erheblich leichter.


Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil, wer auf Automatik die Fahrprüfung ablegte bekam im Führerschein die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl beschränkt den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe durfte nicht gefahren werden.

Wer dennoch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren wollte musste eine erneute Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen.

Was ab 01.04.2021 gilt

  • Die nationale Schlüsselzahl B 197 bietet unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wird.
  • Der Fahrschüler muss den Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erbringen.
  • Nach 10 Stunden erfolgt eine 15 Minuten Testfahrt mit einem Fahrlehrer in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.         
  • Die Testfahrt erfolgt innerorts und außerorts, der Fahrschüler muss den Nachweis erbringen, dass er ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher bedienen kann.
  • nach erfolgreicher Fahrt stellt die Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung aus– die Bescheinigung wird bei der praktischen Fahrprüfung vorgelegt, somit erfolgt keine Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
  • Es erfolgt der Eintrag B 197– die Schlüsselzahl beinhaltet keine Einschränkung, es dürfen auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.

Besonderheit der Schlüsselzahl B 197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B 197 hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen, wie z. B. BE, C oder C1 für die Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B 197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen. Bei Ausbildung und Antragstellung z. B. bei Erweiterung auf BE könnte es sein, dass der Fahrerlaubnisbewerber Klasse B 197 erhält und Klasse BE 78!!