Motorradausbildung

Motorradbegleitete Zweiradausbildung

Die Zweiradausbildung liegt uns ganz besonders am Herzen. Unsere Fahrschule bildet von Motorrad zu Motorrad aus. Unsere Schüler werden von dem Fahrlehrer mit einem zweiten Motorrad begleitet welcher per Funk Kontakt hält.

Motorrad

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 15 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Mofas mit einer  Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und  max. 50 ccm Hubraum.

Ausbildungsumfang:

  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht
  • 90 Minuten Fahrausbildung
  • Theorieprüfung
  • keine praktische Prüfung

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 15 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bbH von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung

  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben.

  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • Keine Sonderfahrten

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
  • Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
  •  Die Klasse AM wird mit erteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre

Was darf gefahren werden:

  • Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kw/kg betragen
  • Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff 
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1

Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:

  • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:

Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren

Was darf gefahren werden:

  • Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
  • Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt

Ausbildungsumfang:

  • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
  • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
  • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
  • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
  • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:

  • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:

    • keine Sonderfahrten

Vorrausetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:

  • Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
  • Keine Prüfung notwendig

Ausbildungsumfang:

  • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
  • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

Wichtig:

  • Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Die Klasse A1 wird nicht erteilt sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
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