Lächelnder LKW Fahrer zeigt Daumen hoch

Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer Weiterbildung nach BKrFQG

Wer die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE (LKW) oder D1, D1E, D und DE (Bus) gewerblich nutzen möchte, muss eine „Qualifikation“ gemäß des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) nachweisen. 

Busfahrer sowie Berufskraftfahrer unterliegen der gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Diese ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geregelt und gilt für alle Bus-Fahrer seit 2008 und für alle LKW-Fahrer seit 2009.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Kraftfahrer mit Fahrzeugen ab 3,5t, unabhängig vom Datum des Führerscheinerwerbs
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a‘ 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder Bus-/LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden, sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. – also 1 Tag) aufgeteilt werden.
  • § 5 Abs. 1 BKrFQG bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abgeschlossen sein muss.
  • Für Bus-Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse D waren, musste der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 liegen.
  • Für LKW-Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.
  • Zur Synchronisation der medizinischen Verlängerungspflicht des Führerscheins und der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung gibt es einen nationalen Übergangszeitraum von 2 Jahren (im Zweifelsfall berät Sie Ihr zuständiges Führerscheinamt).
  • Der Weiterbildungslehrgang umfasst fünf Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.

Die 5 Module sind:

LKW

1: Eco-Training

2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr

3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

5: Ladungssicherung

BUS

1: Eco-Training

2: Sozialvorschriften für den Personenverkehr

3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

5: Fahrgastsicherheit